Detektionstools und Large Language Models befinden sich in einem so rasanten und gegenseitig befruchtenden Weiterentwicklungsprozess, dass die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz beim Verfassen von Texten in der Regel nicht nachgewiesen werden kann. Wichtiger als die Frage, ob generative KI – auch unerlaubt – für die
Erstellung von schriftlichen Prüfungsleistungen genutzt wurde ist oft die Frage, ob die entstandenen Texte den wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Der folgende Kriterienkatalog kann bei der Einschätzung und im Gespräch mit Studierenden hilfreich sein.