Liegt eine Arbeit mit intertextuell fehlerhaften Stellen vor, die als Plagiat bewerten werden, dann ist über die Feststellung eines Plagiatsfalles hinaus im nächsten Schritt die Frage zu klären, wie schwerwiegend ein Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu beurteilen ist. Die Beurteilung des Schweregrades ist insbesondere für die Frage relevant, welche mögliche Sanktion als angemessen erachtet wird. In aller Regel bestehen an den Hochschulen über das Nichtbestehen der Prüfungsleistung hinaus weitere Sanktionsmöglichkeiten, die in besonders schweren Fällen bis zur Zwangsexmatrikulation reichen können.
Die Beurteilung des Schweregrades ist eine Einzelfallentscheidung, die Kenntnisse der genauen Umstände erfordert. Dazu sind nur die Prüfenden bzw. zuständige Prüfungskommissionen fachlich in der Lage. An dieser Stelle ist ein Kriterienkatalog aufgeführt, der diese Einzelfallentscheidung und darüber hinaus ein transparentes und einheitliches Vorgehen unterstützen kann.
Kriterien zur Bewertung des Schweregrades von Plagiaten
Published: 07.11.2018